Fischfangstatistik

Auszug aus den Vorschriften

Jeder gefangene Fisch muss in die Fangstatistik eingetragen werden. Erlaubte Fische sind unmittelbar nach dem Fang, nicht erlaubte Fische spätestens nach Verlassen des Gewässers in die Fangstatistik einzutragen. Die Einträge müssen vollständig und fehlerfrei sein (FBV 2023, Art. 39).

Die Fangstatistik kann gleich hier online ausgefüllt werden. Sie ersetzt die schriftliche Version.

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