Fischereivorschriften

Auszug aus den Vorschriften

Das Fischen ist tagsüber vom 1. Mai bis 31. Oktober zwischen 05.00 und 22.00 Uhr gestattet.

Während der Badesaison vom 1. Juli bis 20. August darf in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr nicht gefischt werden.

Bei Fischereiausübung ist das Fischereipatent, wenn vorhanden der Sachkundeausweis, die Fischfangstatistik (Karte, Büchlein) und ein gültiger Personalausweis mitzuführen und auf Verlangen den Fischereiaufsichtsorganen vorzuweisen.

Komplette Fischereivorschriften als PDF

Beachten Sie auch die Kantonalen Bestimmungen.